Grundlegende Informationen zur SCHUFA

Die SchufaDie Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung, kurz SCHUFA genannt, ist ein Unternehmen, das privatrechtlich geführt wird. Bei der SCHUFA werden Daten von Personen gespeichert zu Krediten, Kreditwürdigkeit und Zahlungsverhalten gespeichert. Hat man bei der Rückzahlung eines Kredites Schwierigkeiten gehabt und die Raten nicht pünktlich bezahlt, beziehungsweise ist mit den Raten in Rückstand geraten, so wird diese Tatsache gespeichert und den Vertragspartnern darüber Auskunft gegeben. Gespeichert werden der Name, das Geburtsdatum, die Adresse und Daten zum Beispiel über das Girokonto, das Kreditkonto oder andere finanzielle Transaktionen. Insgesamt sind bei der SCHUFA Daten über 93 Millionen Personen gespeichert.

Datenabfrage bei der Schufa

Will man einen Kredit aufnehmen oder einen Vertrag über ein Handy oder Ratenverkäufe bei einem Versandhaus tätigen, werden die Geschäftspartner bei der SCHUFA Einsicht in die gespeicherten Daten nehmen. Das bietet den großen Vorteil, dass ein solcher Antrag schneller bearbeitet werden kann, da alle, die Bonität des Antragstellers betreffenden Daten, bei der SCHUFA online abgerufen werden können. Bei allen Verträgen muss der Antragsteller die Einwilligung unterschreiben, dass eine Anfrage bei der SCHUFA gestartet werden darf. Sobald der Berater oder Verkäufer die Auskunft bekommen hat, dass die Raten immer pünktlich bezahlt werden und keine Rückstände bestehen, wird der Vertrag oder der Kauf ohne Probleme und rasch über die Bühne gehen. Im anderen Fall wird der Kauf oder Vertrag nicht zustanden kommen.

Eine Anfrage bei der SCHUFA beschleunigt die Kreditvergabe

Die Anfrage darf aber nur mit Einwilligung des Kunden gemacht werden, ansonsten ist sie ungültig und widerrechtlich gemacht worden. Um entsprechende Daten speichern zu können, muss natürlich die Bank oder das Kreditinstitut der SCHUFA Meldung darüber machen, dass die Raten pünktlich oder unpünktlich bezahlt werden. Auch diese Speicherung darf nur mit Zustimmung des Vertragspartners erfolgen, meist steht dieser Passus im Kleingedruckten, deshalb ist Vorsicht geboten und man soll immer alles genau lesen, bevor man einen Vertrag unterschreibt. Die gespeicherten Daten unterliegen natürlich dem Datenschutzgesetz, jede Person ist berechtigt anzufragen, welche Daten über sie bei der SCHUFA gespeichert sind. Diese Auskunft bekommt man bei den Beratungsstellen der SCHUFA oder aber auch über das Internet. Anderen Personen als Banken und Geschäftsstellen, denen man die Einwilligung erteilt hat, erteilt die SCHUFA keine Auskunft, außer es handelt sich um eine Anfrage nach der Strafprozessordnung oder um eine Anfrage des Finanzamtes, jedoch muss der “Dateninhaber” darüber informiert werden.

Was geschieht mit negativen Einträgen?

Man braucht keine Angst zu haben, dass einmalige negative Speicherungen ein Leben lang die Kreditaufnahme oder einen Geschäftsabschluss verhindern, sondern positive Daten, die ja auch gespeichert werden, können ältere negative Daten überlagern und man bekommt wieder Kredite, da man bewiesen hat, dass die Vertrauenswürdigkeit wieder hergestellt ist.
Die SCHUFA kann auch über voraussichtliche Verläufe Auskunft geben, das ist unter dem Namen “Score” möglich. Alle Daten werden anderen, gleichgelagerten Daten gegenübergestellt und so eine Prognose erstellt und die Kreditsicherheit eingeschätzt. Die Punkte, die man bei dieser Prognose erreicht, kann der Antragsteller nicht einsehen, die bekommt nur das Kreditinstitut übermittelt.
Die gespeicherten Daten können natürlich gelöscht werden, sind die Daten falsch und das kann belegt werden, so müssen die Daten gelöscht werden. Wird eine Kreditkarte gekündigt, bleiben die Daten noch drei Jahre gespeichert und werden dann automatisch gelöscht.

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